Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis und die Geschäftsbeziehung zwischen Auftragneh­mer (Correxit®) und Auftraggeber (Kunde).

Stand: 1.1.2021

§ 1 Gültigkeit

Diese AGB gelten für den gesamten Ge­schäftsverkehr zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Mit Auftragserteilung bestä­tigt der Auftraggeber, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und vollumfänglich akzeptiert. Entgegenstehende Geschäftsbe­dingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrück­lich widersprochen wird.

§ 2 Auftragserteilung

  1. Grundlage für jeden Auftrag ist ein schrift­liches oder mündliches Angebot des Auftrag­nehmers. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber dem Angebot schriftlich (per E-Mail, Brief, Fax) oder mündlich (per Telefon) zugestimmt hat und der Auftragnehmer vom Auftraggeber den Auftragsgegenstand erhal­ten hat.
  2. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, oh­ne dass der Auftragnehmer ein Angebot ab­gegeben und der Auftraggeber es angenom­men hat, so gelten die bislang für diesen Auf­traggeber gültigen Honorarvereinbarungen oder – bei erstmaligem Auftrag – die derzeit gültigen Honorare des Auftragnehmers.
  3. Im Auftrag werden die Art der Leistung, deren Umfang, deren Fertigstellungstermin sowie die Art und Weise der Honorarberechnung und das Gesamthonorar festgelegt – eine Umsatz­steuer wird nicht angegeben, da der Auftrag­nehmer als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG nicht berechtigt ist, diese auszu­weisen.
  4. Vom Auftraggeber verursachte nachträg­liche Änderungen bzw. Ergänzungen oder ei­ne verzögerte Lieferung des Auftragsgegen­stands oder von Teilen desselben verlängern u.U. die Lieferfrist und bedürfen ggf. einer neuen schriftlichen oder mündlichen Termin- und Honorarvereinbarung.
  5. Der Auftraggeber kann einen erteilten Auf­trag vor dessen Fertigstellung kündigen. Ge­schieht dies, müssen die bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Honorarkosten dem Auftragnehmer gemäß dem Stand der Bearbeitung zum Zeitpunkt der Kündigung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstat­tungsanspruch beträgt in jedem Fall mindes­tens 70 % der Honorarvereinbarung.

§ 3 Leistungsumfang und Lieferung

  1. Der Umfang der Leistung wird in Abspra­che mit dem Auftraggeber bei Auftragsertei­lung festgelegt. Die gewünschten Arbeiten werden, je nach Vereinbarung, entweder auf dem Papier oder in einer Datei geleistet und innerhalb der in der Auftragserteilung verein­barten Frist zugesandt. Dafür ausschlag­gebend ist der Sendezeitpunkt der E-Mail bzw. des Fax oder der Poststempel.
  2. Der Auftragnehmer hält insbesondere bei umfangreichen und komplexen Aufträgen re­gelmäßigen Kontakt zum Auftraggeber; er be­hält sich in solchen Fällen vor, die Honorar­vereinbarung nachträglich anzupassen, so­fern der Umfang der Leistung den der Honorarvereinbarung zugrunde liegenden Umfang um mehr als 20 % überschreitet.
  3. Der Auftragnehmer informiert den Auf­traggeber rechtzeitig, falls absehbar wird, dass die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, und schlägt einen neuen Lie­fertermin vor. Wenn die Überschreitung der Lieferfrist durch den Auftragnehmer verschul­det ist, kann ein Nachlass auf die Honorar­vereinbarung gewährt werden.
  4. Ist eine Einhaltung der Lieferfrist aus Gründen unmöglich, die nicht der Auftrag­nehmer zu verschulden hat, und besteht der Auftraggeber dennoch auf einer Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, diese einseitig geforderte Frist einzuhalten; statt­dessen kann der Auftragnehmer die Forde­rung ablehnen, dem Auftraggeber die antei­lige Leistung zustellen und ihm anteilig die Leistung bis zu diesem Zeitpunkt berechnen.
  5. Umfasst die Leistung ein Korrektorat, so ist das Ziel die höchstmögliche Reduzierung al­ler vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext, d. h. der Text des Auftrag­gebers wird u.a. auf korrekte Rechtschreibung, Gram­matik, Zeichensetzung und Silbentrennung geprüft. Diese Korrekturen werden so ge­kennzeichnet, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Dieser erkennt aus­drücklich an, dass eine hohe Fehlerquote im Ausgangstext (z.B. durchschnittlich mehr als zehn Fehler pro Seite) das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen kann, sodass auch nach Abschluss des Korrektorats ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinn verbleiben kann. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine einmalige diesbezügliche An­merkung des Auftragnehmers ausreichend.

§ 4 Rechnungsstellung

  1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftragge­ber das Honorar für die erbrachte Leistung nach Fertigstellung in Rechnung. Die Rech­nung geht dem Auftraggeber per E-Mail zu.
  2. Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. Anfallende Bankgebühren (z.B. für Auslandsüberweisungen oder Schecks) sind ggf. voll­ständig vom Auftraggeber zu übernehmen.
  3. Falls Zahlungsverzug besteht, berechnet der Auftragnehmer je Mahnschreiben als Auf­wandsentschädigung eine angemessene Ge­bühr. Darüber hinaus behält er sich rechtliche Schritte vor.

§ 5 Diskretion und Vertraulichkeit

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Inhalte und Informa­tionen, die während der Geschäftsbeziehung bekannt werden, sofern diese nicht öffentlich bekannt oder zugänglich sind. Er versichert, dass der Auftragsgegenstand bzw. Teile daraus nicht an Dritte weitergegeben werden.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rah­men datenschutzrechtlicher Vorschriften per­sonenbezogene Daten des Auftraggebers und ggf. weiterer Personen zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden jedoch unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur nach § 3 fristgerechten Lieferung der beauf­tragten Leistung. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt er keine Haftung. Die Leistung gilt dann als vollständig er­bracht, wenn dem Auftragnehmer nicht in­nerhalb einer Woche nach erfolgter Lieferung Beanstandungen mitgeteilt werden. Für einen vom Auftraggeber nachträglich geänderten Auftragsgegenstand lehnt der Auftragnehmer auch innerhalb dieser Frist jede Verantwor­tung ab.
  2. Weist die Leistung trotz aller Sorgfalt Män­gel auf und sind diese nicht unerheblich, so hat der Auftraggeber die Mängel innerhalb der unter Ziff. 1 genannten Frist schriftlich mit einer genauen Beschreibung zu reklamieren. Gleichzeitig muss er eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Auftrag­geber das Recht auf Honorarminderung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Scha­denersatzansprüche wegen Schlechtleistung oder Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
  3. Lehnt der Auftraggeber Vorschläge des Auftragnehmers zur Korrektur ab, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.
  4. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungs­bereichs durch Vorsatz oder grobe Fahrlässig­keit verursacht wurden. Er haftet nicht für Ein­griffe Dritter in den elektronischen Datenver­kehr oder in den Postverkehr, im Fall techni­scher Betriebsstörungen, von Streik oder hö­herer Gewalt. Als Schadenersatz wird maximal ein Betrag in Höhe des für den Auftrag in Rechnung gestellten Honorars festgesetzt.
  5. Für Schäden, die durch den Gebrauch der vom Auftragnehmer bearbeiteten bzw. er­stellten Dateien in der Hard- oder Software des Auftraggebers entstehen, haftet der Auf­tragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahr­lässigkeit. Die unter Ziff. 4 genannte Haftungshöchstgrenze gilt auch in diesem Fall.
  6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzö­gerungen oder Ausführungsmängel, die durch unklare oder unvollständige Auftragsertei­lung oder Fehler bzw. missverständliche For­mulierungen im Auftragsgegenstand ent­stehen.
  7. Der Auftragnehmer haftet nicht für sach­liche und fachliche Richtigkeit des Auftrags­gegenstands, wie vom Auftraggeber geliefert.
  8. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass beim Auftragsgegenstand der Auftraggeber rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte ist. Aus fehlenden Rechten möglicher­weise entstehende Forderungen gehen allein zulasten des Auftraggebers.
  9. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schä­den, die dem Auftraggeber selbst und gegen­über Dritten durch fehlerhafte Leistung oder nicht fristgerechte Lieferung der Leistung ent­stehen.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Sind oder werden Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so wird die Wirk­samkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung gilt einvernehmlich als durch ei­ne solche ersetzt, die dem gewünschten und wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässi­ger Weise möglichst nahekommt.
  2. Für das Vertragsverhältnis zwischen Auf­traggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitig­keiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ergeben, ist – soweit gesetzlich zulässig – Braunschweig.