Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis und die Geschäftsbeziehung zwischen Auftragnehmer (Correxit®) und Auftraggeber (Kunde).
Stand: 1.1.2021
§ 1 Gültigkeit
Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und vollumfänglich akzeptiert. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Auftragserteilung
- Grundlage für jeden Auftrag ist ein schriftliches oder mündliches Angebot des Auftragnehmers. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber dem Angebot schriftlich (per E-Mail, Brief, Fax) oder mündlich (per Telefon) zugestimmt hat und der Auftragnehmer vom Auftraggeber den Auftragsgegenstand erhalten hat.
- Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, ohne dass der Auftragnehmer ein Angebot abgegeben und der Auftraggeber es angenommen hat, so gelten die bislang für diesen Auftraggeber gültigen Honorarvereinbarungen oder – bei erstmaligem Auftrag – die derzeit gültigen Honorare des Auftragnehmers.
- Im Auftrag werden die Art der Leistung, deren Umfang, deren Fertigstellungstermin sowie die Art und Weise der Honorarberechnung und das Gesamthonorar festgelegt – eine Umsatzsteuer wird nicht angegeben, da der Auftragnehmer als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG nicht berechtigt ist, diese auszuweisen.
- Vom Auftraggeber verursachte nachträgliche Änderungen bzw. Ergänzungen oder eine verzögerte Lieferung des Auftragsgegenstands oder von Teilen desselben verlängern u.U. die Lieferfrist und bedürfen ggf. einer neuen schriftlichen oder mündlichen Termin- und Honorarvereinbarung.
- Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag vor dessen Fertigstellung kündigen. Geschieht dies, müssen die bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Honorarkosten dem Auftragnehmer gemäß dem Stand der Bearbeitung zum Zeitpunkt der Kündigung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall mindestens 70 % der Honorarvereinbarung.
§ 3 Leistungsumfang und Lieferung
- Der Umfang der Leistung wird in Absprache mit dem Auftraggeber bei Auftragserteilung festgelegt. Die gewünschten Arbeiten werden, je nach Vereinbarung, entweder auf dem Papier oder in einer Datei geleistet und innerhalb der in der Auftragserteilung vereinbarten Frist zugesandt. Dafür ausschlaggebend ist der Sendezeitpunkt der E-Mail bzw. des Fax oder der Poststempel.
- Der Auftragnehmer hält insbesondere bei umfangreichen und komplexen Aufträgen regelmäßigen Kontakt zum Auftraggeber; er behält sich in solchen Fällen vor, die Honorarvereinbarung nachträglich anzupassen, sofern der Umfang der Leistung den der Honorarvereinbarung zugrunde liegenden Umfang um mehr als 20 % überschreitet.
- Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig, falls absehbar wird, dass die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, und schlägt einen neuen Liefertermin vor. Wenn die Überschreitung der Lieferfrist durch den Auftragnehmer verschuldet ist, kann ein Nachlass auf die Honorarvereinbarung gewährt werden.
- Ist eine Einhaltung der Lieferfrist aus Gründen unmöglich, die nicht der Auftragnehmer zu verschulden hat, und besteht der Auftraggeber dennoch auf einer Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, diese einseitig geforderte Frist einzuhalten; stattdessen kann der Auftragnehmer die Forderung ablehnen, dem Auftraggeber die anteilige Leistung zustellen und ihm anteilig die Leistung bis zu diesem Zeitpunkt berechnen.
- Umfasst die Leistung ein Korrektorat, so ist das Ziel die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext, d. h. der Text des Auftraggebers wird u.a. auf korrekte Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und Silbentrennung geprüft. Diese Korrekturen werden so gekennzeichnet, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Dieser erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlerquote im Ausgangstext (z.B. durchschnittlich mehr als zehn Fehler pro Seite) das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen kann, sodass auch nach Abschluss des Korrektorats ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinn verbleiben kann. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine einmalige diesbezügliche Anmerkung des Auftragnehmers ausreichend.
§ 4 Rechnungsstellung
- Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber das Honorar für die erbrachte Leistung nach Fertigstellung in Rechnung. Die Rechnung geht dem Auftraggeber per E-Mail zu.
- Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. Anfallende Bankgebühren (z.B. für Auslandsüberweisungen oder Schecks) sind ggf. vollständig vom Auftraggeber zu übernehmen.
- Falls Zahlungsverzug besteht, berechnet der Auftragnehmer je Mahnschreiben als Aufwandsentschädigung eine angemessene Gebühr. Darüber hinaus behält er sich rechtliche Schritte vor.
§ 5 Diskretion und Vertraulichkeit
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Inhalte und Informationen, die während der Geschäftsbeziehung bekannt werden, sofern diese nicht öffentlich bekannt oder zugänglich sind. Er versichert, dass der Auftragsgegenstand bzw. Teile daraus nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften personenbezogene Daten des Auftraggebers und ggf. weiterer Personen zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden jedoch unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur nach § 3 fristgerechten Lieferung der beauftragten Leistung. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt er keine Haftung. Die Leistung gilt dann als vollständig erbracht, wenn dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Woche nach erfolgter Lieferung Beanstandungen mitgeteilt werden. Für einen vom Auftraggeber nachträglich geänderten Auftragsgegenstand lehnt der Auftragnehmer auch innerhalb dieser Frist jede Verantwortung ab.
- Weist die Leistung trotz aller Sorgfalt Mängel auf und sind diese nicht unerheblich, so hat der Auftraggeber die Mängel innerhalb der unter Ziff. 1 genannten Frist schriftlich mit einer genauen Beschreibung zu reklamieren. Gleichzeitig muss er eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Honorarminderung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Schlechtleistung oder Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
- Lehnt der Auftraggeber Vorschläge des Auftragnehmers zur Korrektur ab, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Er haftet nicht für Eingriffe Dritter in den elektronischen Datenverkehr oder in den Postverkehr, im Fall technischer Betriebsstörungen, von Streik oder höherer Gewalt. Als Schadenersatz wird maximal ein Betrag in Höhe des für den Auftrag in Rechnung gestellten Honorars festgesetzt.
- Für Schäden, die durch den Gebrauch der vom Auftragnehmer bearbeiteten bzw. erstellten Dateien in der Hard- oder Software des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die unter Ziff. 4 genannte Haftungshöchstgrenze gilt auch in diesem Fall.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unklare oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche Formulierungen im Auftragsgegenstand entstehen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für sachliche und fachliche Richtigkeit des Auftragsgegenstands, wie vom Auftraggeber geliefert.
- Der Auftragnehmer geht davon aus, dass beim Auftragsgegenstand der Auftraggeber rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte ist. Aus fehlenden Rechten möglicherweise entstehende Forderungen gehen allein zulasten des Auftraggebers.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber selbst und gegenüber Dritten durch fehlerhafte Leistung oder nicht fristgerechte Lieferung der Leistung entstehen.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Sind oder werden Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung gilt einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die dem gewünschten und wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt.
- Für das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ergeben, ist – soweit gesetzlich zulässig – Braunschweig.